Überblick über steuerliche Änderungsvorhaben ab 2022
Koalitionsvertrag
Die neue Bundesregierung hat Ende letzten Jahres ihren Koalitionsvertrag 2021-2025 vorgestellt. Dieser beinhaltet weitreichende steuerliche und wirtschaftliche Änderungen. Diese betreffen insbesondere den Klimaschutz.
Superabschreibung
Es soll eine Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter eingeführt werden. Unternehmer sollen in diesem und im nächsten Jahr für in besondere Weise diesen Zwecken dienende Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einen möglichst hohen Anteil sofort abschreiben können.
Erweiterte Verlustverrechnung
Die bestehenden Sonderregelungen sollen bis Ende 2023 fortgeführt werden und der Verlustvortrag soll auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume erweitert werden.
EU-weites Coworking
Die Bundesregierung will EU-weites Coworking ermöglichen und so das mobile Arbeiten in ländlichen Regionen neben den bereits bestehenden Sonderregelungen für das Homeoffice fördern.
Höhere Freibeträge
Geplant ist außerdem, den Ausbildungsfreibetrag von € 924,00 auf € 1.200,00 zu erhöhen. Außerdem soll der Sparer-Pauschbetrag zum 1.1.2023 von € 801,00 auf € 1.000,00 erhöht werden.
Schärfere Vorgaben für Plug-in Hybridfahrzeuge
Die bestehenden Steuerbegünstigungen bei der Dienstwagenbesteuerung (Berechnung des privaten Nutzungsanteils mit einem Prozent aus den hälftigen Anschaffungskosten) sollen künftig nur noch dann gelten, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % mit rein elektrischem Fahrantrieb genutzt werden kann.
Doppelbesteuerung der Renten
Der Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge bei den Sonderausgaben soll bereits ab 2023 möglich sein. Außerdem soll der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen. Damit wird eine Vollbesteuerung der Renten erst ab 2060 erreicht.
Stand: 4.1.2022